AKKREDITIERUNGSVERFAHREN
Seit dem Inkrafttreten des Studienakkreditierungsstaatsvertrages zum 01.01.2018 erfolgen Akkreditierungsverfahren der Programmakkreditierung und der Systemakkreditierung in zwei Schritten: Zunächst beauftragt die Hochschule eine zugelassene Agentur mit der Durchführung einer Begutachtung und der Erstellung eines Akkreditierungsberichts. Anschließend stellt die Hochschule über die Plattform ELIAS einen Antrag auf Akkreditierung beim Akkreditierungsrat, der über die Akkreditierung entscheidet.
Rechtsgrundlage der Akkreditierungsverfahren
Rechtsgrundlage der Akkreditierungsverfahren ist die von dem jeweiligen Land erlassene Rechtsverordnung, die auf der Musterrechtsverordnung (MRVO) der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 07.12.2017 beruht. Maßgeblich ist die Rechtsverordnung des Landes, das Sitzland der Hochschule ist.
In den Rechtsverordnungen sind die zu prüfenden formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien festgehalten, sowie die Verfahrensregeln.