AKKREDITIERUNGSVERFAHREN

Seit dem Inkrafttreten des Studienakkreditierungsstaatsvertrages zum 01.01.2018 erfolgen Akkreditierungsverfahren der Programmakkreditierung und der Systemakkreditierung in zwei Schritten: Zunächst beauftragt die Hochschule eine zugelassene Agentur mit der Durchführung einer Begutachtung und der Erstellung eines Akkreditierungsberichts. Anschließend stellt die Hochschule über die Plattform ELIAS einen Antrag auf Akkreditierung beim Akkreditierungsrat, der über die Akkreditierung entscheidet.

Rechtsgrundlage der Akkreditierungsverfahren

Rechtsgrundlage der Akkreditierungsverfahren ist die von dem jeweiligen Land erlassene Rechtsverordnung, die auf der Musterrechtsverordnung (MRVO) der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 07.12.2017 beruht. Maßgeblich ist die Rechtsverordnung des Landes, das Sitzland der Hochschule ist.

In den Rechtsverordnungen sind die zu prüfenden formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien festgehalten, sowie die Verfahrensregeln.

Systemakkreditierung 

Hier finden Sie Informationen mit den wesentlichen Eckpunkten zur Systemakkreditierung. Gerne können Sie mit uns einen telefonischen Beratungstermin vereinabren unter: 0761-208533-0

Inhalte, Schritte und Kriterien eines Verfahrens der Systemakkreditierung. 

Ablauf eines Verfahrens der Systemakkreditierung (Stand: August 2023)

WFME Akkreditierung 

Die AHPGS hat von der World Federation for Medical Education (WFME) im Oktober 2023 den Anerkennungsstatus für einen Zeitraum von 10 Jahren erhalten. Sie ist die erste und derzeit einzige Agentur, die diesen Status für Deutschland und Österreich, und seit März 2025 auch für Lettland, erhalten hat. Agenturen mit Anerkennungsstatus sind Agenturen, die von der WFME für die Einhaltung internationaler Standards bei der Akkreditierung von medizinischen Ausbildungsprogrammen anerkannt sind. Der Ablauf eines Verfahren ist vergleichbar mit Verfahren der Programmakkreditierung. Die Entscheidung trifft die Akkreditierungskommission der AHPGS.

Die durch die WFME anerkannten Agenturen sind entscheidend für die Sicherstellung der Qualität und Konsistenz der medizinischen Ausbildung weltweit.

Unterlagen:

Handbuch (Stand: 20.07.2024)
Selbstbericht (Stand: 20.07.2024)

Akkreditierung von Weiterbildungsangeboten

Die AHPGS greift die Empfehlungen unterschiedlichster Akteure in der Qualitätssicherung des europäischen Hochschulraums auf und führt Verfahren zur Akkreditierung von Weiterbildungsangeboten im Auftrag von Bildungseinrichtungen durch. Hierfür hat die AHPGS Kriterien auf Grundlage der „Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area” (ESG) und der Musterrechtsverordnung (MRVO) entwickelt.

Der Ablauf eines Verfahrens ist angelehnt an die Programmakkreditierung. Die Entscheidung trifft die Akkreditierungskommission der AHPGS.

Handbuch (Stand 05.02.2025)

Selbstbericht (Stand 06.05.2025)