AKKREDITIERUNGSVERFAHREN
Seit dem Inkrafttreten des Studienakkreditierungsstaatsvertrages zum 01.01.2018 erfolgen Akkreditierungsverfahren der Programmakkreditierung und der Systemakkreditierung in zwei Schritten: Zunächst beauftragt die Hochschule eine zugelassene Agentur mit der Durchführung einer Begutachtung und der Erstellung eines Akkreditierungsberichts. Anschließend stellt die Hochschule über die Plattform ELIAS einen Antrag auf Akkreditierung beim Akkreditierungsrat, der über die Akkreditierung entscheidet.
Rechtsgrundlage der Akkreditierungsverfahren
Rechtsgrundlage der Akkreditierungsverfahren ist die von dem jeweiligen Land erlassene Rechtsverordnung, die auf der Musterrechtsverordnung (MRVO) der Wissenschaftsministerkonferenz (Wissenschafts-MK) vom 21.11.2024 beruht.
In den Rechtsverordnungen sind die zu prüfenden formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien festgehalten, sowie die Verfahrensregeln.